Aufbau und Leitungsorgane der Evangelisch-reformierten Kirche

 

 

Presbyterium

In der Evangelisch-reformierten Kirche entscheiden die Gemeinden ihre Angelegenheiten selbst, so lange die nicht andere Gemeinden oder die Kirche betreffen. In der Verfassung heißt es: „Keine Gemeinde darf über andere Gemeinden und kein Gemeindeglied darf über andere Gemeindeglieder den Vorrang oder die Herrschaft beanspruchen.“ Deshalb regeln die Gemeinden alles selbst, was nur sie betrifft, und das gemeinsam, was alle betrifft. 

Das Presbyterium ist Teil der Gemeindeleitung in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Hannover. In anderen Gemeinden wird es auch Kirchenrat genannt. Presbyterinnen und Presbyter werden für sechs Jahre gewählt, die Pastorinnen und Pastoren werden mit ihrer Wahl für ihre gesamte Amtszeit Mitglieder des Presbyteriums.
Dem Presbyterium in Hannover gehören neben den 2 Pastoren zur Zeit zwölf weitere Mitglieder an. Gemeinsam leiten sie die Gemeinde, beraten die Veranstaltungen und über den Weg der Gemeinde. Um möglichst viele Menschen daran zu beteiligen und ihre 
besonderen Fähigkeiten zu nutzen, gibt es außer dem Presbyterium eine

Gemeindevertretung

Ihre Mitglieder beraten und beschließen nicht nur zusammen mit dem Presbyterium die Verwendung des Geldes. Bei allen Entscheidungen von großer Tragweite entscheiden beide Gremien gemeinsam. Der Gemeindevertretung gehören 24 Mitglieder an.

Gewählt aus dem Kreis der Presbyterinnen und Presbyter, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, werden die Synodalen für den


Synodalverband X 

Er ist einer der vier Synodalverbände der Ev.-reformierten Kirche mit weit verstreuten  Evangelisch-reformierten Gemeinden. Zu ihm gehören die Gemeinden Braunschweig, Celle, Hameln, Hannover, Hildesheim, Möllenbeck, Rinteln und Wolfsburg-Gifhorn-Peine. Die Synodalen, die zweimal jährlich 
zusammenkommen (im Herbst immer im zentral gelegenen Hannover), wählen wiederum ihre Vertreterinnen und Vertreter für die


Gesamtsynode

In ihr kommen die Synodalen aus den unterschiedlichen Regionen der Evangelisch-reformierten Kirche zusammen: Aus Ostfriesland, der Grafschaft Bentheim, Emsland-Osnabrück, dem nördlichen Niedersachsen mit Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern, den Gemeinden in Südniedersachsen, denen in Bayern mit Baden Württemberg,  Chemnitz-Zwickau und Leipzig – und eben aus dem Synodalverband X.