Sie möchten in die reformierte Kirche eintreten oder wieder eintreten oder die Konfession wechseln?

Es gibt unterschiedliche Wege:

Kircheneintritt

Wenn Sie bisher keiner christlichen Kirche angehört haben, erfolgt der Eintritt durch die Taufe. Vorher gibt es vorbereitende Gespräche mit dem Pastor oder der Pastorin, in deren Gottesdienst getauft werden soll.

Wiedereintritt nach einem Austritt:

Wenn Sie einmal getauft worden sind, werden Sie kein zweites Mal getauft.

Für den Eintritt in unsere Kirchengemeinde gibt es ein Formular, das Sie bei unserem Gemeindebüro oder bei einem Pastor oder einer Pastorin anfordern können. Erfragt werden Angaben zur Person und zur Taufe bzw. Konfirmation. Dieses Formular wird ausgefüllt und unterzeichnet. Es wird an die Kirchengemeinde adressiert.

Es findet außerdem ein Gespräch mit dem Pastor oder der Pastorin statt. Dabei können offene Fragen zur Kirchengemeinde und zum christlichen Glauben beantwortet und das Gemeindezentrum besichtigt werden.

Mit dem Formular ist der Antrag auf Aufnahme verbunden. Er wird vom Pastor oder der Pastorin im Presbyterium (Kirchenvorstand) vorgestellt und erläutert. Das Presbyterium entscheidet über den Antrag. Nach der positiven Entscheidung wird eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde ausgestellt und zugesandt. Dieser Vorgang kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Kirchenübertritt von einer evangelischen Kirche:

Zwischen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, der Evangelisch altreformierten Kirche in Niedersachsen und unserer Evangelisch-reformierten Kirche gibt es eine Vereinbarung für einen vereinfachten Übertritt von einer Kirche zur anderen.

Im Gemeindebüro ist ein Übertrittformular erhältlich, auf dem die Tauf- und Konfirmationsdaten einzutragen sind. Das Formular wird dem Pastor oder der Pastorin übergeben. Das Presbyterium (Kirchenvorstand) entscheidet über den Übertrittwunsch. Nach der positiven Entscheidung wird eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde ausgestellt und zugesandt. Dieser Vorgang kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Kirchenübertritt von der Römisch-katholischen Kirche:

Von der Römisch-katholischen Kirche zur Evangelisch-reformierten Kirche ist kein direkter Übertritt möglich. Erst nach einem offiziellen Austritt vor dem Standesamt kann der Antrag auf Aufnahme gestellt werden. (s.o. Wiedereintritt)