Beerdigungen und Trauerfeiern

 

Was tun, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger verstorben ist?

Wenn ein Mitglied unserer Gemeinde verstirbt, hat es für uns als Pastorin und Pastor höchste Priorität, Ihnen seelsorglich zur Seite zu stehen.

In aller Regel vermittelt das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens einen möglichen Termin für eine Trauerfeier zwischen Ihnen, dem Friedhof und uns.

Sobald wir angefragt werden, nimmt der Pastor oder die Pastorin, der oder die für den Gemeindebezirk zuständig ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um einen geeigneten Zeitpunkt für ein ausführliches Trauergespräch zu finden.

Im Trauergespräch können Sie alle individuellen Wünsche (Musik, Lieder, Lesungen usw.) ansprechen, für die wir während der Trauerfeier als Geistliche mitverantwortlich sind.

Sehr gern können Sie uns auch vorher schon einbeziehen, wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger schwer erkrankt ist und ein möglicherweise baldiger Tod zu befürchten ist. Manchmal wird bei der betroffenen Person gerade dann der Wunsch nach einem Gespräch mit einem Pastor oder einer Pastorin laut.

Auch nach einer Beisetzung bleiben wir weiterhin für Sie erreichbar.

Im Gemeindegottesdienst des folgenden Sonntags wird die verstorbene Person namentlich in den Abkündigungen genannt. Es wird für sie gebetet und der Bibelvers, der die Trauerfeier begleitet hat, noch einmal verlesen.

Zum Gottesdienst am Ewigkeitssonntag[1] (oder auch Totensonntag genannt), in dem noch einmal ausdrücklich aller im jeweiligen Kirchenjahr aus unserer Gemeinde Verstorbenen gedacht wird, werden Sie gesondert schriftlich eingeladen.

 

[1] Der letzte Sonntag im Kirchenjahr eine Woche vor dem 1.Advent.